Thema: Service
  • ESTA, Gepäckbestimmung, Krankenversicherung & Co.

    Expertentipps für den Urlaub in den USA

    München, 30. Januar 2018

    Planung und Organisation für eine USA-Reise waren schon immer etwas knifflig. Ein anderes Gesundheitssystem oder die Einreiseformulare sorgen regelmäßig für Verunsicherungen vor allem bei Erstbesuchern. Die verschärften Einreisebestimmungen seit der Amtszeit von Donald Trump verwirren zusätzlich. Worauf Urlauber besonders achten sollen, weiß die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer.

    Schritt 1: Die Vorbereitung

    Durch das „Visa Waiver Program“ der USA können deutsche Staatsangehörige als Tourist, Geschäftsreisende oder zum Transit bis zu 90 Tage lang in den Vereinigten Staaten bleiben. Dafür benötigen sie einen elektronischen Reisepass, ein Rück- oder Weiterflugticket, das in den Zeitraum von maximal 90 Tagen fällt, und die elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA). USA-Touristen müssen letztere vorab beantragen. Dies ist online unter www.estas.de möglich. „Der Antrag sollte mindestens drei Tage vor Reiseantritt gestellt werden, um bei Problemen noch rechtzeitig reagieren zu können“, rät Dreyer. Der ESTA-Status ist nach einer Bewilligung für zwei Jahre gültig.

    Schritt 2: Flug und Einreise

    Für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es bereits am Abflugort zu Befragungen kommen. „Wichtig ist es deshalb, bei Reiseantritt mindestens drei Stunden einzuplanen, um alle Kontrollen vor dem Abflug rechtzeitig passieren zu können“, rät Birgit Dreyer. „Den Urlaubern sollte bewusst sein, dass Laptops, Smartphones oder andere elektronische Datenträger von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten beschlagnahmt und kontrolliert werden dürfen“, so die ERV-Expertin. Die amerikanische Transport Security Administration (TSA) bittet die Fluggäste, ihre Koffer nicht abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Abgesperrte Gepäckstücke dürfen gewaltsam geöffnet werden. „Mit einem speziellen Koffer mit TSA-Schloss kann man dieses Problem gut umgehen. Dieses Schloss kann nämlich von TSA-Mitarbeitern geöffnet werden“, empfiehlt Dreyer.

    Am Zielflughafen angekommen, müssen Passagiere – wie schon im ESTA-Antragsformular – die Adresse nennen, an der sie sich in den USA aufhalten werden. Bei einer Rundreise geben Urlauber den ersten Aufenthaltsort an. Außerdem scannen Mitarbeiter bei der Einreise die Fingerabdrücke und erstellen ein digitales Porträtfoto. „Sinnvoll ist es zusätzlich das Rück- oder Weiterflugticket griffbereit zu haben, da auch dieses manchmal verlangt wird“, sagt die Reiseexpertin.

    Schritt 3: Vor Ort

    Ist die Einreise geschafft, gilt es während des Urlaubs noch einiges zu beachten: „Es ist grundsätzlich empfehlenswert, den Reisepass oder zumindest eine Kopie dessen, aus der der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht, ständig bei sich zu haben. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies sogar Pflicht“, erklärt Birgit Dreyer.

    Sollte während des Aufenthalts ein Arzt benötigt werden, müssen die Betroffenen bedenken, dass es in den USA ein anderes Gesundheitssystem als in Deutschland gibt. „Wer ohne eine Reisekrankenversicherung reist, erlebt vor Ort oder spätestens daheim mit der Rechnung eine böse Überraschung. Denn für Gesundheitsausgaben außerhalb Europas müssen Reisende selbst aufkommen. Das gilt übrigens auch für einen Krankenrücktransport“, sagt die ERV-Expertin. Der Rücktransport aus den USA nach Deutschland kann beispielsweise bis zu 60.000 Euro kosten.

    Da die Forschungs- und Entwicklungskosten für medizinische Geräte und Arzneien in den USA direkt auf das Endprodukt umgelegt werden, können die Behandlungskosten acht- bis zehnmal so hoch sein wie in Deutschland. Außerdem sind Ärzte und Krankenhäuser nicht an festgeschriebene Kostensätze – vergleichbar mit der deutschen Gebührenordnung – gebunden. Ohne private Auslandskrankenversicherung müssen Patienten für die Kosten selbst aufkommen. In einem tatsächlichen Schadensfall der ERV hätte eine Urlauberin ohne Reiseversicherung für die USA nach einem schweren Autounfall mit knapp zweimonatigem Klinikaufenthalt 3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder gegebenenfalls auf notwendige Behandlungen verzichten müssen.

    Doch wohin im Notfall? In den USA gibt es verschiedene medizinische Einrichtungen. „Das „medical office“ ist vergleichbar mit einer Arztpraxis bei uns und das „emergency department“ gleicht in seiner Struktur der deutschen Notaufnahme. Zusätzlich gibt es in den Vereinigten Staaten das Konzept der Akutklinik „urgent care“ oder auch „walk-in clinic“. Dies ist eine Art Notaufnahme, die Patienten außerhalb der Praxiszeiten aufsuchen, wenn sie akute Beschwerden haben, sich aber nicht in Lebensgefahr befinden“, weiß die ERV-Expertin.

    Gut abgesichert oder nicht?

    Damit die USA-Reise zu einem sorgenfreien Erlebnis wird, empfehlen Verbraucherschützer grundsätzlich eine private Reisekrankenversicherung wie den Jahres-Schutz der ERV abzuschließen.

    Weitere Infos unter www.erv.de.

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