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- Vorbereitung, Verhaltenstipps & zuverlässige Hilfe im Notfall
Sicheres Schneevergnügen in den Bergen
München, 27. November 2018Unbeschwert unterwegs mit Schneeschuh, Board und Ski: Am kommenden Wochenende eröffnen viele Skigebiete die Saison und Wintersportler freuen sich wieder auf frischpräparierte Pisten, Winterwanderwege und Loipen. Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), weiß was es für den sorgenfreien Ausflug in die Berge zu beachten gibt und wie sich Sportler für den Fall der Fälle absichern können.
1. Die richtige VorbereitungEinfach ohne Ziel und Plan in die Berge aufzubrechen und die weiße märchenhafte Winterlandschaft zu erkunden ist oft keine gute Idee. Jedenfalls nicht ohne die passende Ausrüstung. „Egal, ob Skifahren, Winterwandern oder Rodeln: Wärmende Kleidung und die richtigen Schuhe sind das A und O eines jeden Outdoor-Abenteuers,“ rät die ERV-Expertin. Wer sich dann noch über die Gegebenheiten vor Ort wie Route(n), Lift- und Gondelstationen, Einkehrmöglichkeiten & Co. informiert und etwas Proviant einpackt, kann ganz unbesorgt gen Berge aufbrechen.
2. Die Verhaltensregeln vor Ort
Für die eigene und die Sicherheit anderer sollten Wintersportler darüber hinaus einige Tipps beachten.
Skifahren & Snowboarden: Die zehn goldenen Regeln für die Piste – „Skifahrer und Snowboarder müssen sich an die FIS-Regeln des internationalen Skiverbandes halten, wenn sie nicht automatisch für Unfallfolgen haften möchten,“ weiß Dreyer. Dazu zählen etwa die Rücksichtnahme auf andere Sportler, die Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise, die Wahl der Fahrspur oder die Hilfeleistung im Notfall.
Schneeschuhwandern & Winterwandern: Wer auf eigene Faust Schneeschuhtouren oder Wanderungen unternimmt, sollte sich an speziell ausgeschilderte Routen halten und auf keinen Fall den Weg verlassen. Denn zum einen sollten Wanderer die Lawinengefahr nicht unterschätzen und zum anderen gilt es im Hinblick auf den Naturschutz die Eingriffe in das Ökosystem so gering wie möglich zu halten.
Rodeln: Vorsicht vor Auffahrunfällen! Auch auf dem „guten, alten“ Holzschnitten mit Metallkufen will das richtige Bremsen und Lenken gelernt sein. „Für einen stabilen Halt sollte eine Hand den Schlitten vorne am Horn oder an einer Schlaufe packen und die andere Hand nach hinten greifen. Zum Bremsen beide Füße mit den Schuhsohlen flach auf den Boden drücken. Daher unbedingt an festes Schuhwerk mit Profilsohle denken“, erklärt die ERV-Expertin.
3. Die Versicherung prüfen
Egal ob bei Neu-Abschlüssen oder bereits bestehendem Versicherungsschutz – auch bei einem Tagesausflug ist es in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Sprich: Wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, welche Länder sind eingeschlossen, gibt es eine Selbstbeteiligung, wird auch ein medizinisch sinnvoller oder nur ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport übernommen? Diese Fragen vorab zu klären ist wichtig, denn es reicht schon ein kleiner Zwischenfall beim Tagesausflug in den Bergen, um die Kosten in die Höhe schnellen zu lassen.
4. Die Absicherung im BergungsfallKommt es unterwegs in den Bergen zu einer Verletzung hilft oft nur eine aufwendige und häufig kostspielige Bergung. „Ein Helikopter-Einsatz kostet beispielsweise 80 Euro pro Minute und bei einer üblichen Bergungszeit von bis zu 60 Minuten geht das schnell in die Tausende“, erklärt Dreyer. Die anfallenden Kosten übernehmen viele Krankenkassen allerdings nur anteilig. Eine andere Möglichkeit sich hier abzusichern, stellt zum Beispiel eine private Reisekranken-Versicherung dar. Wichtig hierbei (da sich die einzelnen Policen teils stark unterscheiden): Die Such-, Rettungs- und Bergungskosten müssen explizit abgedeckt sein.
Der ERV-Jahresschutz für eine Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung deckt alle Unternehmungen und Reisen ab – auch jene im Inland, wenn sie mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt sind. Die ERV übernimmt dann etwa die Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro sowie sämtliche Arzt- und Behandlungskosten. Der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport ist damit ebenfalls abgesichert.