Thema: Service
  • Neue Prämientabellen, neue Angebote, neue Produkte

    Tarifreform bei der ERV im Mai

    München, 08. März 2017

    Ab dem 2. Mai 2017 tritt die Tarifreform der ERV (Europäische Reiseversicherung) in Kraft. Viele Vorteile für die Kunden wie maßgeschneiderte Produktvarianten, eine vereinfachte Prämientabelle sowie eine einheitliche und erweiterte Familien- /Paardefinition verbessern das Angebot.

    „Wir haben uns an den aktuellen Kunden- und Partnerbedürfnissen orientiert. So konnten wir die ERV-Produktwelt für die Kunden individueller und für unsere Partner einfacher und übersichtlicher gestalten“, erklärt Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing der ERV.

    Ein Beispiel für die Vereinfachung ist die großzügig erweiterte Familien- und Paardefinition, die jetzt für Einmal- und Jahres-Versicherung gleichermaßen gilt. Als Familie gelten nun maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Mitversichert sind jetzt die eigenen Kinder, Enkelkinder sowie bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Dadurch sind bei der ERV nun auch mitreisende Freunde der eigenen Kinder abgesichert.

    Zwei Erwachsene gelten jetzt sowohl in der Jahres- als auch in der Einmalversicherung als Paar. Sie sind zum Gesamt-reisepreis abgesichert und sparen im Vergleich zu vorher wertvolles Reisebudget.

    Die neuen Tariftabellen sind noch übersichtlicher, da Einzelpersonen beziehungsweise Familien/Paare/Objekte nicht mehr in unterschiedlichen Prämientabellen dargestellt werden. Alle Tarife sind ab sofort in einer einheitlichen Prämientabelle zusammengefasst.

    Um noch besser auf die individuellen Kundenbedürfnisse einzugehen, erweitert die ERV ihr Angebot um verkehrsspezifische Produkte. Beim RundumSorglos-Schutz für Auto, Bus und Bahn überzeugen die besonders günstigen Tarife vor allem die preisbewussten Kunden.

    Mit dem RundumSorglos-Schutz Schiff Plus führt die ERV ein maßgeschneidertes Kreuzfahrt-Paket speziell für Seereisende ein. Dieses bietet Zusatzleistungen wie die Erstattung der Stornogebühren bis zu 750 Euro, wenn ein gebuchter Landausflug wegen Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann, oder auch die Erstattung von bis zu 250 Euro, wenn der Kunde wegen  (See-) Krankheit oder Unfall mehrere Tage in der Kabine verbringen muss.

    Analog zur Altersdifferenzierung in der Jahresversicherung führt die ERV auch in der Einmalreise-Versicherung ohne Selbstbeteiligung risikogerechte neue Tarife ein. Die Tarife mit Selbstbeteiligung gelten nach wie vor einheitlich für alle Altersstufen. Ebenfalls unverändert (günstig) bleiben Prämienstruktur und sogar die Tarife in der Jahresversicherung.

    Die Reisebüros erhalten die neuen Verkaufsunterlagen ab 24. April.

    Darüber hinaus erweitert die ERV mit dem März-Release die travel & care App. Mit dem kommenden Update werden in einer neuen Rubrik die Vertragsdaten des Kunden angezeigt. Gleichzeitig ist mit der „Medikamentensuche“ eine weitere neue Funktion freigeschaltet. Ebenfalls neu ist der Restaurant- und Sehenswürdigkeiten-Guide von tripadvisor.

    Weitere Infos gibt es unter www.erv.de.

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