Thema: Service
  • Tipps rund um Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe

    Unfall auf der Skipiste?

    München, 18. Dezember 2019

    Pistenspaß, rasante Abfahrten und weißes Bergpanorama – dank schneereicher Tage sind die ersten Skigebiete rund um die Stubaier Alpen in Südtirol sowie einige Pisten in Österreich und der Schweiz dieses Jahr bereits vorzeitig in die Skisaison gestartet. Damit beginnt für Freunde des Skisports nicht nur die schönste Zeit des Jahres, sondern auch die Hochsaison für Bergwacht und Sanitäter. Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Unfälle auf den Skipisten. So kam es laut Erhebungen der statistischen Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) in der Saison 2018/2019 zu rund 45.000 Unfällen bei deutschen Skifahrern, was einen Anstieg um etwa 4,6 Prozent im Vergleich zur Vorsaison bedeutet. Mit welchen Erste-Hilfe-Maßnahmen sich Helfer bei einem Ski-Unglück richtig verhalten, wann eine Bergrettung hinzugezogen werden sollte und wer für die Kosten aufkommt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

    Erste Hilfe: Das ist zu tun

    Egal, ob Unfallbeteiligter oder nur Zeuge – auf der Piste ist eine schnelle Erste Hilfe das A und O. In erster Linie gilt für alle Betroffenen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Um weitere Folge-Unfälle zu vermeiden und andere Fahrer zu warnen, sollten Helfer zunächst die Unfallstelle absichern, indem sie Ski und Stöcke um den Verunglückten in Kreuzform hangaufwärts in den Schnee stecken. „Danach geht es an die Erste Hilfe“, so Dreyer. „Ist die Person bei Bewusstsein und atmet? Wo tut es weh? Können alle Gliedmaßen bewegt werden? Diese Fragen sollten zuerst geklärt werden, um sich einen Überblick über den Ernst der Lage zu verschaffen.“ Im Zweifelsfall sowie natürlich in schweren Notsituationen muss sofort die Bergrettung informiert werden. Danach bringen Helfer den Verunfallten idealerweise in eine bequeme Lage und versuchen, ihm eine textile Unterlage zu verschaffen, um ihn vor Unterkühlung zu schützen. Ganz wichtig: Klagt der Verletze über taube Beine oder Arme, ist es essentiell, ihn nicht zu bewegen oder aufzusetzen, denn eine falsche Bewegung kann bei Wirbel- und Kopfverletzungen fatale gesundheitliche Folgen haben. Wenn keine regelmäßige Atmung festgestellt wird, müssen sofort lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassage mit Beatmung eingeleitet werden. Übrigens: Unfallzeugen sind rechtlich dazu verpflichtet zu helfen, ansonsten begehen sie, wie im Straßenverkehr auch, Fahrerflucht – und das ist strafbar.

    Bergrettung: ja oder nein?

    Für einen Laien ist es oft schwierig, Verletzungen richtig einzuschätzen. Auf den ersten Blick harmlos erscheinende Schürfwunden können mit inneren Verletzungen oder einer Gehirnerschütterung einhergehen. Da kein Unfall dem anderen gleicht, sollte im Zweifelsfall immer die Bergwacht gerufen werden. In ganz Europa gilt die Notrufnummer 112. Jede Skination hat zusätzlich noch eine weitere Notruf-Nummer, wobei beide Nummern gleich effektiv sind. „Am Telefon gilt es dann noch mal, ruhig und sachlich zu bleiben“, rät die Reiseexpertin. „Dem Notdienst sollten Anrufer die fünf W-Fragen beantworten: Wo befindet sich der Verunglückte, was ist passiert, wie viele Personen sind beteiligt, welche Verletzung liegt vor und wer ruft an?“ Mit diesen Informationen kann die Bergwacht über das weitere Vorgehen entscheiden. „Die Rettung erfolgt insbesondere dann, wenn eine lebensbedrohliche Situation sowie ernste Verletzungen oder Beschwerden vorliegen, und der Verunglückte nicht mehr mobil ist“, erklärt Dreyer. „Das ist beispielsweise der Fall bei stark blutenden Verletzungen, bei mutmaßlichen Mehrfach-Brüchen, bei Bewusstlosigkeit oder bei einem Herzinfarkt.“ Je nach Transport-fähigkeit des Betroffenen und Unwegsamkeit des Geländes erfolgt die Bergung mit dem Akia, einem bootsförmigen Wannen-Schlitten aus Metall, mit einer Gebirgstrage oder dem Helikopter. So übergeben Retter den Verletzten im Tal an den Notdienst oder transportieren ihn auf direktem Weg mit dem Rettungshubschrauber ins nächste Krankenhaus.

    Wer trägt die Rettungskosten?

    Wer die Kosten bei einem Skiunfall trägt, ist abhängig von der Verletzung und dem Unfallort. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Ausland nur die Behandlungskosten nach deutschem Tarif und das meist auch nicht in voller Höhe. „Für den Einsatz der Bergwacht und den Abtransport durch den Akia oder Helikopter kommt die Krankenkasse nicht auf“, erklärt Dreyer. „Verunglückte müssen die Kosten aus eigener Tasche zahlen und diese sind hoch: Eine Hubschrauber-Bergung kann über 5.000 Euro kosten.“ Deshalb raten Verbraucherschützer zu einer privaten Reisekrankenversicherung. Dabei gilt beim Abschluss darauf zu achten, in welchen Ländern die Versicherung greift und dass die im Notfall anfallenden Such-, Bergungs-, und Rettungskosten sowie die ärztlichen Heilbehandlungen und der Rücktransport abgedeckt sind.

    Weitere Infos gibt es unter www.ergo-reiseversicherung.de.

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